Zusammensetzung
Die Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in der Erzdiözese München und Freising besteht aus vier unabhängigen, von der Staatsregierung benannten Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung, die persönliche und fachliche Erfahrung mit Prozessen der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Institutionen mitbringen, einem Vertreter des Diözesanrats, einem Vertreter der Erzdiözese und zwei Vertretern des unabhängigen Betroffenenbeirats der Erzdiözese München und Freising.
Im Einzelnen sind das
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StDin i.R. Michaela Huber, Staatliche Schulpsychologin, Fachseminarleiterin für die Ausbildung von SchulpsychologInnen, Supervisorin/Coach (BDP), Moderatorin für Schul- und Organisationsentwicklung (Vorsitzende)
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Dr. Harald Britze, Leiter des Bayerischen Landesjugendamts am Zentrum Bayern Familie und Soziales (Stellvertretender Vorsitzender)
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Prof. Dr. Manfred Markwardt, ehemaliger Leiter der Abteilung Strafrecht im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und Honorarprofessor an der Technischen Universität München (Stellvertretender Vorsitzender)
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Prof. Dr. Franz Joseph Freisleder, ehemaliger Ärztlicher Direktor des kbo-Heckscher-Klinikums und Honorarprofessor für Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Ludwig-Maximilians-Universität München
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Dr. med. Cordula Brechmann, Fachärztin für Allgemeinmedizin, als eine Vertreterin des Diözesanrats
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Pfarrer Kilian Thomas Semel, Leiter der Stabsstelle Beratung und Seelsorge für Betroffene von Missbrauch und Gewalt in der Erzdiözese München und Freising; als Vertreter der Erzdiözese München und Freising KdöR
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Elisabeth Geitner, Vertreterin des unabhängigen Betroffenenbeirats der Erzdiözese München und Freising
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Helmut Bader, Vertreter des unabhängigen Betroffenenbeirats der Erzdiözese München und Freising
Die Mitglieder der Aufarbeitungskommission wurden im Mai 2021 für 3 Jahre gewählt; im Mai 2024 haben sich alle Mitglieder bereit erklärt, sich für weitere drei Jahre in der Aufarbeitungskommission zu engagieren. Die Mitglieder der Kommission verpflichten sich im Rahmen der rechtlichen Regelungen zur Verschwiegenheit und zum Schutz personenbezogener Daten, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Kommission bekannt werden. Die Mitgliedschaft in der Kommission ist ein Ehrenamt.