Aufgaben der UAK

Die Aufgaben der Kommission laut §2 Abs. 1 der „Geschäftsordnung für die Kommission zur unabhängigen Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in der Erzdiözese München und Freising“ sind:

  • die quantitative Erhebung des sexuellen Missbrauchs in der Erzdiözese,
  • die Untersuchung des administrativen Umgangs mit Täterinnen und Tätern sowie Betroffenen,
  • die Identifikation von Strukturen, die sexuellen Missbrauch ermöglicht oder erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert haben und
  • die Identifikation von möglichen Formen der Wiedergutmachung jenseits der juristischen Vereinbarungen.

Arbeitsweise

Die Mitglieder der UAK München und Freising greifen bereits begonnene Prozesse der Erzdiözese München und Freising bezüglich der Aufarbeitung, der Prävention und Intervention auf und entwickeln diese aus einer externen, fachlichen und unabhängigen Perspektive heraus weiter.

Die Arbeit der UAK basierte dabei bisher auf einer eigenen Analyse der organisatorischen Strukturen in der Erzdiözese, die sexuellen Missbrauch ermöglicht oder erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert haben. Darüber hinaus nutzte die UAK die Ergebnisse und Empfehlungen der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), die in ihrem aufwändigen Gutachten wie bekannt zwei zentrale Aufgaben der UAK (die quantitative Erhebung des sexuellen Missbrauchs in der Erzdiözese und die Untersuchung des administrativen Umgangs mit Täter/innen und Betroffenen) bereits im Auftrag der Erzdiözese erarbeitet hat.

Die Anliegen und Sichtweisen der Betroffenen zu hören und aufzunehmen ist dabei Grundprinzip unserer gesamten Tätigkeit (vgl. auch ‚Tag der Begegnung‘).

Die UAK trifft sich regelmäßig für Sitzungen von 4,5 Stunden. Vertreter der Erzdiözese München und Freising sowie die unabhängigen Ansprechpersonen können als Gäste an den Sitzungen teilnehmen. Gegebenenfalls zieht die Kommission auch weitere Fachleute und Experten zur eigenen Unterstützung zu Rate. Die UAK arbeitet ehrenamtlich und weisungsunabhängig, auch wenn sie im Organisationsrahmen der Erzdiözese aktiv ist.

Dass die UAK sich ausschließlich mit der Situation in der Erzdiözese beschäftigen und damit zügig sehr konkrete Veränderungen anstoßen konnte, war und ist sowohl für die Mitglieder der UAK als auch für viele Betroffene befriedigend.

Ziele der UAK für diesen Aufarbeitungsprozesses sind

  • …für die Betroffenen:

    Betroffene dabei zu unterstützen, das erlittene Unrecht zu thematisieren und zusammen mit ihnen nach Wegen zu suchen, die vielleicht ein Stück zu einer gewissen ‚Heilung‘ beitragen könnten.
     
  • …für die Erzdiözese München und Freising:

    die Verantwortlichen der Erzdiözese dabei zu unterstützen, gut und langfristig Verantwortung für die Betroffenen übernehmen, sowie ein klares Vorgehen bei Verdachtsfällen zu institutionalisieren und durch strukturelle Veränderungen sexualisierte Gewalt in der Zukunft so weit als möglich zu verhindern. Motto: weg vom Schutz der Institution – hin zum Schutz des Menschen.
     
  • ...für die Gesellschaft:

    ein Bewusstsein zu wecken, dass jeder Bürger und jede Bürgerin beim Thema ‚sexualisierte Gewalt gegen Kinder/Jugendliche‘ die Augen und Ohren offenhalten muss, um wahrzunehmen, was diesbezüglich in der eigenen Umgebung geschieht. Es liegt auch in der Verantwortung jedes Einzelnen, aktiv zu werden, wenn Kinder, Jugendliche oder Schutzbefohlene Hilfe brauchen – auch dann, wenn es vielleicht unangenehm ist.