Empfehlungen an die Erzdiözese

Da in der Erzdiözese  - bereits bevor die UAK ihre Arbeit aufnahm – durch die Kanzlei WSW zwei aufwändige Gutachten zur konkreten Analyse von sexuellem Missbrauch in der Erzdiözese erstellt worden sind und somit bereits umfangreiche Erkenntnisse zu konkreten Betroffenen, zu konkreten Tätern und auch zu in der Vergangenheit vorhandenen Vertuschungsstrategien vorliegen, erarbeitet die UAK nun mit ihrer unabhängigen, unterschiedlichen fachlichen Expertise und unter Beteiligung von zwei VertreterInnen des Betroffenenbeirats für die Erzdiözese konkrete Empfehlungen für eine grundsätzlich verbesserte, umfassende Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch.

Kern dieser verbesserten Aufarbeitung ist

  • ... die Anliegen Betroffener  aus Fällen der Vergangenheit zu unterstützen,
  • ... klare und nicht diskutierbare Vorgehensweisen zur Handhabung aktueller Verdachtsfälle zu etablieren,
  • ... Strukturen zu schaffen, die Missbrauch so gut als möglich verhindern,
  • ... einen Beitrag zu leisten zu einer gesellschaftlichen Bewusstseinsbildung

Folgende Empfehlungen wurden dabei erarbeitet und der Erzdiözese zur Verfügung gestellt.

Die Erzdiözese München und Freising zeigte sich während des gesamten bisherigen Arbeitsprozesses sehr konstruktiv und kooperativ. Die Empfehlungen der Kommission wurden unverzüglich aufgenommen und mit hoher Priorität umgesetzt.

Die Kommission hat den Eindruck gewonnen, dass die Verantwortlichen der Erzdiözese ehrlich bestürzt sind über das Fehlverhalten der Institution Katholische Kirche in der Vergangenheit gegenüber den Betroffenen. Sie sind – nach Meinung der UAK - ernsthaft bemüht, Verantwortung für das begangene Unrecht zu übernehmen, es so gut als möglich aufzuarbeiten und möchten durch umfangreiche Unterstützungsangebote und angemessene Anerkennungsleistungen zu einer gewissen Heilung beitragen.