Empfehlungen an die Erzdiözese
Da in der Erzdiözese - bereits bevor die UAK ihre Arbeit aufnahm – durch die Kanzlei WSW zwei aufwändige Gutachten zur konkreten Analyse von sexuellem Missbrauch in der Erzdiözese erstellt worden sind und somit bereits umfangreiche Erkenntnisse zu konkreten Betroffenen, zu konkreten Tätern und auch zu in der Vergangenheit vorhandenen Vertuschungsstrategien vorliegen, erarbeitet die UAK nun mit ihrer unabhängigen, unterschiedlichen fachlichen Expertise und unter Beteiligung von zwei VertreterInnen des Betroffenenbeirats für die Erzdiözese konkrete Empfehlungen für eine grundsätzlich verbesserte, umfassende Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch.
Kern dieser verbesserten Aufarbeitung ist
- ... die Anliegen Betroffener aus Fällen der Vergangenheit zu unterstützen,
- ... klare und nicht diskutierbare Vorgehensweisen zur Handhabung aktueller Verdachtsfälle zu etablieren,
- ... Strukturen zu schaffen, die Missbrauch so gut als möglich verhindern,
- ... einen Beitrag zu leisten zu einer gesellschaftlichen Bewusstseinsbildung
Folgende Empfehlungen wurden dabei erarbeitet und der Erzdiözese zur Verfügung gestellt.
- Empfehlung I: Einrichtung einer Anlauf- und Beratungsstelle für Betroffene (auch zur Begleitung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids bei der UKA)
- Empfehlung II: Proaktive Information der Betroffenen über neue Erkenntnisse bei der Antragsstellung der UKA
- Empfehlung III: Aufbau von externen traumatherapeutischen Kooperationspartnern als Unterstützung für Betroffene
- Empfehlung IV: Evaluation der Tätigkeit der ‚unabhängigen Ansprechpartner für sexuellen Missbrauch‘ in der Erzdiözese, sowie in allen Diözesen der DBK mittels eines standardisierten Verfahrens
- Empfehlung V: Planung einer breit angelegten Veranstaltung für alle bekannten (und noch unbekannten) Betroffenen in der Diözese bis Mitte des Jahres 2022
- Empfehlung VI: Untersuchung der Missbrauchsvorwürfe betreffend das Studienseminar St. Michael in Traunstein
- Empfehlung VII: Verstetigung des Kontakts mit den Betroffenen
- Empfehlung VIII: Modifikation des Verfahrens zur Anerkennung des Leides bei der UKA
- Empfehlung IX: Proaktive Öffentlichkeitsarbeit durch die Auslage von Informationen und Materialien in den Pfarreien
- Empfehlung X: Proaktives Herangehen an Pfarreien, die nachgewiesen von Missbrauch betroffen sind
- Empfehlung XI: Evaluation der Unabhängigen Ansprechpersonen (Aufnahme von Empfehlung IV)
- Empfehlung XII: Empfehlung an den Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz zur Erhöhung der Transparenz bei der Bearbeitung der Anträge zur Anerkennung des Leids bei der UKA
Die Erzdiözese München und Freising zeigte sich während des gesamten bisherigen Arbeitsprozesses sehr konstruktiv und kooperativ. Die Empfehlungen der Kommission wurden unverzüglich aufgenommen und mit hoher Priorität umgesetzt.
Die Kommission hat den Eindruck gewonnen, dass die Verantwortlichen der Erzdiözese ehrlich bestürzt sind über das Fehlverhalten der Institution Katholische Kirche in der Vergangenheit gegenüber den Betroffenen. Sie sind – nach Meinung der UAK - ernsthaft bemüht, Verantwortung für das begangene Unrecht zu übernehmen, es so gut als möglich aufzuarbeiten und möchten durch umfangreiche Unterstützungsangebote und angemessene Anerkennungsleistungen zu einer gewissen Heilung beitragen.