Die 'Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in der Erzdiözese München und Freising' (UAK) ist eine Folge der "Gemeinsamen Erklärung", die zwischen dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung und der Deutschen Bischofskonferenz am 28.4.2020 vereinbart wurde. In ihr verpflichten sich die Bischöfe, die Aufarbeitung unabhängig, transparent, mit Hilfe von externen, vom Staat ernannten ExpertInnen und mit institutionalisierter Beteiligung von Betroffenen zu gewährleisten.
Die UAK München und Freising arbeitet auf diese Weise seit Mai 2021.