Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen sind
- die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“, die die Deutsche Bischofskonferenz mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung (UBSKM) am 28.05.2020 vereinbart haben, sowie
- die „Geschäftsordnung für die Kommission zur unabhängigen Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in der Erzdiözese München und Freising“, die die UAK für sich im Mai 2021 festgelegt hat.