Anliegen an die Politik

Die UAK hat ein Dokument erstellt, in dem dringende Anliegen an die Politik (PDF zum Download) zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch und dem Umgang mit Betroffenen präsentiert werden. Es fordert die Politik auf, gesellschaftliche Institutionen zur Auseinandersetzung mit dem Thema zu verpflichten und die Unterstützungsstrukturen für Betroffene zu stärken.

Initiative der UAK: Mehr Transparenz in Anerkennungsleistungen

Gemeinsame Überlegung mit der Erzdiözese, wie die Transparenz der Arbeit der Kommission für Anerkennungsleistungen in Bonn erhöht werden könnte, v.a. im Hinblick auf die Höhe und mögliche Formen der Begründung der finanziellen Anerkennungsleistungen.

Die Arbeit der Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn arbeitet für ganz Deutschland, so dass die Erzdiözese nur wenig Einfluss nehmen kann. Wir haben der Erzdiözese deshalb diesbezüglich eine Empfehlung (4. Empfehlungsschreiben) zukommen lassen: die Erzdiözese möge bei der Deutschen Bischofskonferenz in 5 Punkten auf eine Veränderung der Arbeitsweise der UKA hinwirken. Gegenwärtig versucht die UAK München und Freising dies auch über die Bundesvereinigung aller Vorsitzenden aller Aufarbeitungskommissionen in ganz Deutschland anzuregen. Dabei geht es v.a. darum, die Transparenz zu erhöhen, außerdem müssen die Entscheidungen begründet werden. Welche Formen dazu sinnvoll und auch für die Betroffenen hilfreich sind, muss dabei noch festgelegt werden: das kann schriftlich sein, das könnte jedoch auch mündlich von den unabhängigen Ansprechpersonen durchgeführt werden, oder…

Beauftragung einer Studie zu den (sexuellen?) Missbrauchsvorwürfen im Studienseminar St. Michael in Traunstein

In Zusammenarbeit mit ehemaligen Schülern des Studienseminars erarbeitet gerade eine Gremium aus vier Personen (Herr Britze von der UAK, ein Vertreter der Erzdiözese und ein Vertreter der Betroffeneninitiative von ehemaligen Schülern, zusammen mit dem aktuellen Leiter des Studienseminars) einen Auftrag für eine extern zu vergebende, diesbezügliche Studie.

2. Tag der Begegnung mit Betroffenen

Am 28.10.2023 findet – ebenfalls eine Empfehlung der UAK (3. Empfehlungsschreiben)– ein 2. Tag der Begegnung mit Betroffenen statt; dieses Mal in Prien/Chiemsee, also mehr im Zentrum der Erzdiözese. Ausrichter des 2. Tags der Begegnung ist nun die Erzdiözese. (Tag der Begegnung 2023 auf den Seiten des Erzbistums München und Freising)

Unterstützung der Erzdiözese bei der Aufarbeitungsarbeit in den einzelnen Pfarreien der Erzdiözese

Die UAK hat inzwischen der Erzdiözese als Empfehlung zukommen lassen, proaktiv die Aufarbeitung in allen Pfarreien der Erzdiözese anzugehen.(5. Empfehlungsschreiben)

Ziele dabei soll in erster Linie sein,

  • Betroffene aus dem Dunkelfeld in der jeweiligen Pfarrgemeinde anzusprechen
  • und auf die unterschiedlichen Ansprechpersonen hinzuverweisen;
  • mögliche, vielleicht immer noch schwelende Spaltungen in den Pfarrgemeinden anzusprechen und ggf. aufzuarbeiten;
  • in der Gesellschaft ein Bewusstsein dafür geweckt werden, dass Missbrauch nur möglich war/ist, weil die Mehrheit der Menschen nicht genau hingesehen hat
  • und damit einen Aufruf zur Wachsamkeit in der eigenen Umgebung zu starten.
     

An die UAK wurde in der Vergangenheit die Bitte herangetragen,  - ähnlich wie in Garching an der Alz - die Situation in den Pfarrgemeinden aufzuarbeiten , in denen in der Vergangenheit sexualisierte Gewalt von Klerikern und kirchlichen Mitarbeitern stattgefunden hat, gegenwärtig ist. Allerdings hat sich nach Rücksprache mit Betroffenen aus einzelnen solchen Pfarreien herausgestellt, dass gerade Betroffene, die in noch diesen Pfarreien noch leben, eine derartige Aufarbeitung auf keinen Fall möchten: sie haben Sorge, dass ihre Anonymität gefährdet sein könnte. Da es der UAK, wie auch der Erzdiözese ein großes Anliegen ist, die Bedürfnisse der Betroffenen ins Zentrum zu stellen, sind wir gegenwärtig davon abgekommen, standardisiert in allen Pfarreien Aufarbeitungsprozesse anzugehen.

Stattdessen hat die UAK der Erzdiözese empfohlen, differenziert vorzugehen:

  • für alle Pfarreien, um über die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch zu informieren und ein mögliches Dunkelfeld anzusprechen;
  • für Pfarreien, in denen nachgewiesen – durch Gerichtsurteile – straffällig gewordene Kleriker oder kirchliche Mitarbeiter tätig gewesen sind.

Näheres s.5. Empfehlungsschreiben